Über Ostern habe ich die beste E-Mail überhaupt bekommen:
Sehr geehrte Frau Betz,
Ihr Antrag auf Aufnahme in den Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ hat den Aufnahmeausschuss vorschriftsmäßig durchlaufen. Der Aufnahmeausschuss teilt Ihnen hiermit mit, dass Sie vorläufig als
Konferenzdolmetscherin VKD-Junior
für die Sprachen:
A: Deutsch, B: Englisch
in den Verband aufgenommen werden.
Die dreimonatige Einspruchsfrist, innerhalb derer die Mitglieder des Verbands der Konferenzdolmetscher gegen Ihre Mitgliedschaft Einspruch erheben können, beginnt mit dem Tag des Versands der nächsten Liste der vorläufig aufgenommenen Mitglieder (voraussichtlich am 01.04.2018) und endet, wenn kein Einspruch erfolgt, drei Monate später. Sie erhalten von mir darüber eine entsprechende Mitteilung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie für die o.a. Sprachen die Bezeichnung Konferenzdolmetscherin VKD-Junior führen.
Wir begrüßen Sie als neues Mitglied unseres Verbandes und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit und Ihre aktive Mitwirkung.
Freu, freu, freu, freu freu!!!!