Es geht ja zurzeit ziemlich viel drunter und drüber, und ohne mit dem Finger irgendwohin zeigen zu wollen, kann man doch sagen, dass vieles hätte besser gehandhabt werden und laufen können, sodass die Lage jetzt nicht so frustrierend wäre.
Die Bundestagswahlen bzw. der Wahlkampf davor sind da auch nicht ganz unschuldig, aber nun gibt es ja wenigstens einen Koalitionsvertrag und damit sehr bald eine neue Regierung.
Und was auch immer man sich davon erhofft und erwartet, eine positive Nachricht gibt es auf jeden Fall: Die Krankenkassen sollen die Dolmetschkosten im Gesundheitswesen künftig übernehmen!
Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag (Zeile 2781): Sprachmittlung auch mithilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V. („SGB“ ist das Sozialgesetzbuch und mit „digitalen Anwendungen“ ist das Ferndolmetschen per Video oder Telefon gemeint.)
Das heißt also, dass Ärzte und Krankenhäuser nun endlich Rechnungen von Dolmetschern bei den Krankenkassen einreichen können, was bis jetzt nur für Gebärdensprachdolmetschen der Fall war.
Verschiedener Ärztekammern haben das schon lange gefordert, aber die Krankenkassen hatten sich immer geweigert, die Kosten fürs Dolmetschen zu übernehmen. Schließlich ist es ja keine Krankheit, wenn man kein Deutsch kann.
Dass dadurch sehr viel sehr schieflaufen kann, ist nun wohl auch endlich den Gesetzgebern klar geworden – oder vielleicht sind die Stimmen auch endlich laut oder nervig genug geworden…
Wie dem auch sei, ich freue mich, dass hier nun endlich Abhilfe geschaffen wird. Natürlich unter der Voraussetzung, dass dieser kleine Satz auch umgesetzt wird, aber da bin ich jetzt einfach mal zuversichtlich.
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