Ich gebe zu, am Anfang meiner Selbständigkeit habe ich es auch gemacht – nämlich die Kleinunternehmerregelung angewendet. Allerdings nicht sehr lange, genau gesagt nur das erste Jahr nachdem ich meinen Abschluss in der Tasche und ganz offiziell angefangen hatte zu arbeiten, also nur 5 Monate.
Danach war mir dann ganz schnell klar, dass es eigentlich nur Vorteile bringt, die Mehrwertsteuer zu berechnen, denn für Unternehmen ist es sowieso nur ein durchlaufender Posten, und das sind zumindest bei mir die allermeisten Kunden. Nachdem ich inzwischen die Voranmeldung auch nur noch alle drei Monate machen muss, hält sich der Aufwand wirklich in Grenzen, und die Vorteile für mich überwiegen eindeutig. Denn ich kann alle Ausgaben für mein Unternehmen netto berechnen – und da kommt selbst bei einem 1-Frau-Betrieb im Büro doch Einiges zusammen.
Deswegen halte ich alle Berufseinsteiger und -wiedereinsteiger und natürlich auch meine Schüler regelmäßig dazu an, die Kleinunternehmerregelung nicht anzuwenden, selbst wenn sie (zunächst) nicht so viele Rechnungen schreiben. Nicht nur, dass es unter Umständen problematisch werden könnte, wenn der Umsatz im Laufe eines Jahres plötzlich über den Schwellenwert steigt (dann muss man nämlich auf alles Mehrwertsteuer berechnen und ans Finanzamt zahlen, auch wenn man es dem Kunden nicht berechnet hat, also aus eigener Tasche), sondern es sagt auch ganz eindeutig, dass man Neuling und damit in Augen des Kunden unerfahren ist oder die ganze Sache nicht wirklich ernst nimmt, was auch nicht gerade einen guten Eindruck hinterlässt.
Und auch wenn sich der Schwellenwert zum 1. Januar 2020 auf 22.000€ Jahresumsatz erhöht hat, halte ich das nicht für einen Grund, sich die Vorteile der Umsatzsteuerberechnung entgehen zu lassen.
Wer sich weiter zum Thema informieren möchte, auf uepo.de gibt es hier und hier empfehlenswerte Artikel als Lektüre.
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