Es wird langsam…

Die Berufsbezeichnungen “Dolmetscher” und Übersetzer sind ja leider nicht geschützt, weshalb es ein großes Anliegen des BDÜ ist, auf die Bedeutung von Qualifikation und Ausbildung aufmerksam zu machen. Nun scheinen unsere Bemühungen langsam Früchte zu tragen: Die IHK München hat einen sehr positiven Artikel auf ihrer Webseite zum Thema Export veröffentlicht, in dem sie deutlich darauf hinweist, wie wichtig es ist qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher zu engagieren. Und: der BDÜ steht gleich an erster Stelle der genannten Datenbanken! Da freut sich mein BDÜ-Herz… 😉


Und hier ist der Artikel:

Wie finde ich qualifizierte Übersetzer oder Dolmetscher?


Die Berufsbezeichnungen „Konferenzdolmetscher“, „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ sind nicht geschützt!
Achten Sie bei der Suche nach Dolmetschern (für mündliche
Sprachmittlung) und Übersetzern (für schriftliche Übersetzungen) deshalb
nicht in erster Linie auf den Preis! Denn mangelhafte Übersetzungen
können erheblichen Schaden anrichten. Hingegen kann ein ausgezeichneter
Dolmetscher z.B. viel zum Erfolg einer Verhandlung oder Veranstaltung
beitragen.

Wichtige Kriterien bei der Suche nach Übersetzern oder Dolmetschern sind:
– Qualifikation (beeidigt oder nicht beeidigt)
– Fachgebiete (z. B. Recht, Verträge, Urkunden, Technik, Webseiten)
– Welche Art von Dolmetscher wird benötigt (Simultan-, Konsekutiv-, Verhandlungs- oder Gerichtsdolmetscher)
– der direkte Kontakt zum Übersetzer

Auf den nachfolgenden Internetseiten finden Sie hilfreiche Tipps und Informationen inklusive Datenbanken mit vielen Selektionsmöglichkeiten:

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
  www.bdue.de
Verband der Konferenzdolmetscher
   konferenzdolmetscher-bdue.de/de/dolmetscher
Verein öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Bayern e.V.
  www.vbdu.de/
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Gerichtsdolmetscher und -übersetzer)
  www.justiz.bayern.de/service/dolmetscher-und-uebersetzer/


Öffentliche Bestellung
Voraussetzung hierzu ist die staatliche Prüfung zum Übersetzer und Dolmetscher.
Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst finden Sie Ausführliches:
www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/staatliche-pruefung-zum-uebersetzer-und-dolmetscher.html 

Quelle: IHK München

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