1:0

Sie probiert es ja immer wieder – die GEZ. Regelmäßig bekomme ich Briefe, ob sich nicht etwas geändert hat und ich nicht vielleicht doch jetzt endlich mal Rundfunkgebühren zahlen muss. Nachdem aber immer schon jemand im Haushalt Gebühren zahlt, hatte die Angabe der entsprechenden Beitragsnummer gereicht. Bis jetzt.
Dieses Jahr aber konnten sie es scheinbar nicht mehr glauben, denn plötzlich bekam ich ein Schreiben zu einer fälligen Zahlung, samt bereits vor-ausgefülltem Unterschriftenblatt für den Bankeinzug – wie praktisch?!
Dank der entsprechenden Hinweise von lieben Kollegen, habe ich Folgendes geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl ich bereits auf Ihrem Formular angegeben habe, dass
ich keinen Beitrag zahlen muss, haben Sie mir eine Beitragsnummer zugeteilt und eine Rechnung
geschickt.
Laut
den Angaben auf Ihrer Webseite steht aber, dass:

„Selbstständige oder Freiberufler, die ihren
Arbeitsplatz – also ihre Betriebsstätte – in der privaten Wohnung eingerichtet
haben, profitieren von Entlastungen:

  • Wird für die Wohnung bereits ein
    Rundfunkbeitrag geleistet, fällt für die Betriebsstätte kein gesonderter
    Beitrag an.“
Ich bin freiberuflich
tätig und habe meinen Arbeitsplatz zuhause in der privaten Wohnung
(xxxxx). Es besteht bereits ein Konto unter der
Nummer xxxxxx. Ihre Rechnung ist deshalb unrechtmäßig!
Ich bitte Sie noch einmal, die mir zugeteilte Nummer wieder
zu löschen.
Vielen Dank!

Das war Mitte September.
Nun kam (nach “nur” drei Monaten) diese Antwort:

Ha! 1:0 für mich! Beharrlichkeit zahlt sich letztendlich eben doch aus, man muss nur geduldig sein.

Leave a Reply